Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Biermeister

Biermeister

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ein städtischer Verwaltungbeamter
-- zur Aufsicht über das Bierhaus und dessen Vorrat an Gerste usw. und Geräten bestimmt
  • 1550 TrierWQ. 67
unter Ausschluss der Schreibform(en):