Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): brechen/Brechen
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I zerbrechen
- 1 niederbrechen
- 2 in Stücke brechen
- 3 verletzen
- -- jemanden rädern
- 4 den Stab brechen
- 5 teilen
- 6 wrack werden
- 7 reißen
II erbrechen
III anbrechen
- 1 einen Acker zu pflügen anfangen
- 2 einen Weinberg: Teil des Weinbergs zu Gartenland einrichten
- 3 eine Schiffslast zu löschen anfangen
- 4 Bett
- 5 übertragen: Krieg beginnen
IV verletzen
- 1
- a Gesetz, Gebot
- b Frieden
- c Freiheit
- d Bündnisvertrag, Sühne, Handfriede
- e besondere Rechte: den Wildbann brechen
- f allgemein
- 2 mit verschwiegenem Objekt: sich vergehen
- 3 etwas verbrechen, sich einer Sache schuldig machen
- 1 Strafe verwirken
- 2 (Geld)strafe entrichten
- -- dem Geschädigten Buße zahlen
- 3 strafen, richten, Urteil fällen
- 1 Gültigkeit durchbrechen, anfechten, beeinträchtigen
- 2 aufhaben, entkräften
- -- außer Geltung setzen
- -- nehmen
- -- rückgängig machen
- -- sich freimachen von einer Verpflichtung
- -- einen Streit schlichten
- 3 unterbrechen
VIII sich trennen, eine Gemeinschaft aufgeben
IX gebrechen
XI Verschiedenes
- 1 im Kleinen verkaufen
- 2
- -- Kleingeld
- 3 falten
- 4 jemandem etwas entreißen
- 5 Zahlungsunfähiger
- 6 brechen und büßen schalten und walten
I Verbrechen, Vergehen
II Mangel
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