Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Brot
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Brittel
Brittergericht
(Brocken)
brocken
Bröcker
(Brodleiter)
(Brodweg)
Broling
Bromberger
Brömelbier
I Brot allgemein
- 1 als Gegenstand behördlicher Aufsicht
- 2 als Abgabe
- 3 als Lohn, Entgelt
- 4 als Nahrung Gefangener
- 5 als Wegzehrung
- 6 als Almosen
- 7 bei Lehnsübertragung
- 8 Nahrung des Hundes
II übertragen
- 1 zur Bezeichnung der Hausgemeinschaft und des Dienstverhältnisses
- a Hausgemeinschaft
- -- einen eigenen Hausstand haben
- b mit Unterhalt durch den Herrn verbundenes Dienstverhältnis
- c Arbeitskraft
- 2 Lebensunterhalt
- -- Unterhalt auf Kosten der Armenfürsorge
III Münze
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Brotakzise
Brotalpe
(Brotamt)
Brotaufgabe
Brotbäcker
Brotbank
(Brotbann)
Brotbauer