Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Deich

I aufgeworfener Wall zum Schutze gegen Überschwemmungen
  • 1 allgemein und alleinstehend
  • 2 in Paarformel: Deich und Damm 
  • 3 das Deichstück, mit dessen Unterhaltungspflicht eine bestimmte Person, ein Grundstück oder ein Ort belastet ist
  • 4 Deich und Land 
  • 5 binnen Deichs und baußen Deichs. vor und hinter dem Deich
  • 6 mit Attribut: eiserner Deich Erbdeich, für ewig zugewiesenes Deichstück
    • -- gemeiner Deich Deich(-stück), das nicht von einer Einzelperson, sondern von einer Gemeinheit zu unterhalten war
    • -- grüner oder nasser Deich wird normalerweise vom Wasser bespült
    • -- Gegensatz dazu ist trockener D., der erst nach Durchbruch der Flut durch die Außendeiche vom Wasser erreicht werden kann
  • 7 mit Verben in den Deich bringen die Deichunterhaltspflicht auferlegen
    • -- Darauf-, Darinliegen des Deichs mit dem Deichunterhalt belastet sein
    • -- zu Deiche fahren sich an die Deicharbeit begeben
    • -- den Deich geben die Deichunterhaltspflicht legen auf etwas
    • -- in den Deich geben anweisen (von Land) mit der Deichverpflichtung
    • -- in der Wendung in den Deich legen 
    • -- Geld zur Deichunterhaltung vorstrecken
    • -- Grundstücke für die Deichunterhaltung heranziehen
    • -- Deich mit Deich machen Ausbesserungen mit dem Deich selbst entnommener Erde vornehmen
    • -- auf den Deich stecken 
    • -- den Spaten als Symbol der Besitzaufgabe des deichpflichtigen Grundstücks
    • -- übertragen auf Güter: auf sie verzichten, um der Deichpflicht ledig zu werden
    • -- in den Deich weisen die Deichpflicht zuweisen
II zum Fischfang
III Wall zum Schutze des Ackerlandes gegen das Vieh