Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dienstmann
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Dienstmann
, DienstleuteA in Althochdeutschen Glossen
B Ministeriale verschiedenen Ranges
- I bloße Übersetzung für ministerialis
- 1 Rechte und Pflichten sind örtlich sehr verschieden, da die Ministerialität bereits eine lange Entwicklung hinter sich hat, bis sich die deutsche Urkundensprache durchsetzt
- 2 die ursprüngliche Unfreiheit geht hervor
- a aus der Zusammennennung mit Eigenleuten
- b aus der Gegenüberstellung zu den 1Freien
- -- auch in Dörfern
- 3 in den Rechtsbüchern
- 4 er gilt als Freier
- 5 Rechte und Pflichten
- a Treueeid
- b passive Lehensfähigkeit, der Besitz eigener Leute
- c besonderer Gerichtsstand
- -- gekaufter Dienstmann einer, der sich mit Handelsgeschäften abgibt
- 6 unterschiedliche Gruppen
- a des Reiches Dienstmann
- b des Gotteshauses Dienstmann und ähnlich(es)
- c in Österreich synonym mit Osterherr, Steierherr, zuweilen auch Dienstherr und Landherr
- d Inhaber eines Hofamts; die vier Dienstleute
- e (ein-)geborener Dienstmann, wohl übersetztes Lehnwort ingenuus; ob alle Inhaber von Hofämtern?
- f weltliche und Ordensritter
- 7 formelhafte Zusammenstellungen
- 8 Verhältnis zwischen Dienstmann und Ritter
- 9 nicht zum niederen Adel aufgestiegene Dienstleute
- a waffenfähige Bauern
- b zu Botendienst verpflichtet (wohl Nachfolger der früheren Scharmannen)
- c mit unbestimmter Dienstpflicht
- 10 freie Dienstleute am Niederrhein und in Westfalen
- 11 übertragen
II in Friaul: Mann mit niederen Diensten, Hintersasse?
III Angehöriger eines besonderen, aus der Unfreiheit sich erhebenden Standes, der zu Verwaltungs- oder Kriegsdiensten, meist gegen Lehen, verpflichtet ist
C wer zu Geld- oder Frondienstleistungen an den Leib- oder Grundherrn verpflichtet ist
- I (absichtliche?) Verwechslung mit Zinsmann
II überhaupt grundherrlicher Untertan, Frondienstpflichtiger
D Söldner, Landsknecht, Kriegsmann
E Beamter, Angestellter
F im Haus- und Gewerbewesen