Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dingelgeld

I Abstandsgeld beim Eintritt in einen Kauf, das der Vorkaufsberechtigte dem ersten Käufer zahlt
II "Dingschoß, Gerichtspfennig, Abgabe der gerichtsangehörigen Bauern" Lasch-Borchling I 428