Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dorffriede

Dorffriede

, Dorffried
I Sonderfriede im Dorf
  • 1
  • 2 die Satzung hierzu
II ländliches Gericht
  • 1 Einfriedigung des Ortes, zum Teil einschließlich der Gärten, stellenweise auch wohl Grenzzaun gegen Allmende
  • 2 übertragen: der dadurch geschützte Bereich; Banngebiet des Dorfes (von verschiedenster Ausdehnung)