Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dorfmann

Dorfmann

, Dorfleute
I Landbewohner, Bauer allgemein im Gegensatz zum Stadtbewohner
II Bewohner eines Dorfes, Dorfsinsasse
  • 1 insbesondere der vollberechtigte Dorfsgenosse; im Plural: Dorfgemeinde
  • 2 Bewohner des Dorfs im Gegensatz zu dem außerhalb des Dorfs und insbesondere auf den Bergen siedelnden