Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dreiling
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Dreilandlergroschen
I Maß
- 1 Wein- und Biermaß verschiedener Größe, entspricht meist 3/4 Fuder (II); auch Faß dieser Größe
- 2 Getreidemaß
- 3 Salzmaß
- 4 Holzblock, Scheit oder Brett bestimmter Abmessung
- 5 Ackermaß
- -- Ackerstück von 3 Ruten Breite
III Dreimärker, Dreiherrenstein
IV Bezeichnung für 3/4 Markenrechte
V Gemenge von drei Getreidearten