Dritteler
Dritteler
I
der die Pacht eines in Drittelbau vergebenen Anwesens usw. einzieht
bdv.:
Drittelknecht (I)
-
ob sy den drittal wolten haben vnd mir von in ein drittaler geschickt würd, sol ich den drittal geben vnd legen1493 Indersdorf II 194 (nr. 1612) Faksimile
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so die herrschaft ihr drittelfrucht zu treschen willens, soll sie ... ein dritteiler ordnen1589 Wildecker Lagerbuch/DRWArch.
- 1600 Knapp,BeitrRWG. 191
- SchwäbWB. II 394 Faksimile
II
wie Drittelbauer (I)
-
theilen sich die pflichtigen in 25 vollmeier, 21 halbmeier, 9 drittler und 100 handköthneroJ. Hannover/Stüve,Landg. 18
III
Unverheirateter als dritter Knecht nach dem Oberknecht (I) und dem Mittelknecht
bdv.:
Drittelknecht (II)
IV
"der um den dritten Teil des Ertrages das Feldstück bearbeitet" SiebbWB. II 81