Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dritteler

I der die Pacht eines in Drittelbau vergebenen Anwesens usw. einzieht
III Unverheirateter als dritter Knecht nach dem Oberknecht (I) und dem Mittelknecht 
IV "der um den dritten Teil des Ertrages das Feldstück bearbeitet" SiebbWB. II 81