Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Eichmaß

I Maß oder Messgefäß, das als Muster und Vorlage für die Eichung anderer Maße oder Messgefäße dient; Normalmaß, Etalon; meton.: das vom Eichmaß abgenommene Maß
II "bestimmtes Flüssigkeitsquantum, wie es der Eichung entspricht" SchwäbWB. II 560