Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Eigner
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Eigenzehnt
Eigenzins
eigenzubehörig
Eiger
Eigermann
(Eigerschaft)
Eiglich
eiglich
Eiglichkeit
(Eigling)
Eigner
, EigenerI Leibeigener, Höriger
II Eigenbesitzer, Grundeigentümer
- -- im Deichrecht
III Eigentümer im allgemeinen, auch an Fahrhabe
- -- der nichtbesitzende Eigentümer