Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einfall
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einfach
einfächtig
einfahren
Einfahrer
Einfahrt
Einfahrtbesitzer
Einfahrtgeld
(einfährtig)
Einfahrtpfennig
Einfahrung
- 1 Eingriff in jemandes Recht, rechtlicher Einspruch
- 2 unvorhergesehenes Ereignis, Unfall
- 3 kriegerischer Einfall, räuberischer Überfall
II Einkünfte
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einfallen
einfällig
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Einfalt
einfalt
einfältig
Einfältigkeit
einfältiglich
Einfang