Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Erbe
Artikel davor:
Erbdiener
Erbdienst
(Erbdienstbarkeit)
Erbdienstmann
Erbdingschultheiß?
Erbdirne
Erbdorf
Erbdrescher
Erbdrittel
1Erbe
- 1 Erklärungen des Begriffes
- 2 in ahd., ags. Texten und Glossen
- -- Glosse zu heres
- 3 mit erläuternden Zusätzen
- 4 in Paarformeln
- 5 in Titel und Stand
- 6
II wer erblich zu etwas berechtigt ist; wem etwas erblich verliehen ist
III "Grundeigentümer, welche unter ihrem Bodenbesitz ... die Steingewinnungen von den Leyern betreiben lassen"
IV "der an der Instandhaltung der Deiche Interessierte, dazu Verpflichtete" Niederrhein/RhWB. II 143
Artikel danach:
3Erbe
Erbedelmann
Erbehrenamt
Erbehrenstelle
Erbeid
Erbeigen
erbeigen
Erbeigenschaft
Erbeigentum