Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Erbe

I jmd., der erbt (I); Erbnehmer, Nachlassempfänger
  • 1 Erklärungen des Begriffes
  • 2 in ahd., ags. Texten und Glossen
    • -- Glosse zu heres 
  • 3 mit erläuternden Zusätzen
  • 4 in Paarformeln
  • 5 in Titel und Stand
  • 6
II wer erblich zu etwas berechtigt ist; wem etwas erblich verliehen ist
III "Grundeigentümer, welche unter ihrem Bodenbesitz ... die Steingewinnungen von den Leyern betreiben lassen"
IV "der an der Instandhaltung der Deiche Interessierte, dazu Verpflichtete" Niederrhein/RhWB. II 143