Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbgeld

I Ertrag eines in Erbpacht, -leihe stehenden Grundstückes, Erbpachtgeld, dauernde Rente
  • 1 Geldsumme, für die der Erbpächter die Erbpacht erwirbt und die bei Lösung des Verhältnisses zurückgezahlt wird
  • 2 die nach Bezahlung des Angeldes bei Grundstückskäufen übrig bleibende Restschuld, die in Raten abgetragen wird
  • 3 bei Erbschaft anfallende Geldsumme, vor allem Abfindung an die abziehenden Miterben, die oft als " ewiges Darlehen" gegen einen Erbzins auf den liegenden Gütern ruhen bleibt
III " Darlehen auf ewige Zeit"