Erbgeld

Ertrag eines in Erbpacht, -leihe stehenden Grundstückes, Erbpachtgeld, dauernde Rente
    Geldsumme, für die der Erbpächter die Erbpacht erwirbt und die bei Lösung des Verhältnisses zurückgezahlt wird
    die nach Bezahlung des Angeldes bei Grundstückskäufen übrig bleibende Restschuld, die in Raten abgetragen wird
    bei Erbschaft anfallende Geldsumme, vor allem Abfindung an die abziehenden Miterben, die oft als " ewiges Darlehen" gegen einen Erbzins auf den liegenden Gütern ruhen bleibt
" Darlehen auf ewige Zeit"