Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbverpächter

Erbverpächter

wer ein Gut erblich verpachtet
  • sollen diese erbverpfächtere alle jahr richtig bezahlet werden
    1590 NrhAnn. 79 (1905) 165
  • muß das laudemium bey jedem antritte eines neuen erbzinsmannes und erbverpächters entrichtet werden
    1794 PreußALR. I 18 § 715