Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Faß

I wie nhd.
II als Maßbezeichnung, Hohlmaß; entspricht 1/4 Scheffel 
III Strafgerät für Selbstmörder-, Todes- und Ehrenstrafe
  • -- mit dem faß strafen Anlegung eines Fasses (als Schandmantel) an den Hals
V Einsatztopf beim Spiel
VI eine Streitsache durch eine Vergleich endigen