Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Feiste

Feiste

  • die feiste soll der müller reinlich halten und darinnen hinlänglichen platz vor die mahlgäste verschaffen, auch alle diejenigen so ... neu eingewanderte pursche sind, aus derselben heraus weisen
    1766 ColditzMühlO. 11
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