Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Feld

I
  • 1 Gemarkung (eines Ortes)
  • 2 Ackerfeld
    • -- Teil des Ackerlandes bei Dreifelderwirtschaft
  • 3 Stück Land
  • 4 offenes Feld, Heide
  • 5 abgesonderter Bezirk für Aussätzige
  • 6
    • a gegensätzliche Formeln
    • b ergänzende Formeln
  • 7 über Feld auswärts
  • 8 ob Fehlde? oder ferde, Gefährde?
II Platz
  • 1 Richtstätte
  • 2 Militärgericht
  • 3 Platz in einer Stadt
  • 1 Schlachtfeld, Krieg, Gewalttat
  • 2 Feld behaupten mit seiner Ansicht durchdringen
  • 3 stiften
IV bergmännisch: Grubenfeld, "freies Feld, wo noch kein Berg oder Stollen gemessen ist und kein Freischürfer ansitzt, also für den Bergbau noch freies Arbeitsgebiet" Jelinek 799
  • -- Alter im Felde "der vorzügliche bessere Anspruch auf Verleihung eines bestimmten Grubenfeldes, welcher einem von mehrern Findern oder Muthern zusteht" Veith,Bergwb. 16
  • -- in das Feld vorrücken "einen Grubenbau (die Feldstrecke) in einer weiteren Ausdehnung der Länge nach forttreiben" Scheuchenstuel 74
  • -- Feld vor sich haben "ein zu einem Bergbau geeignetes Terrain zu seinem Bergbaubetriebe besitzen" Scheuchenstuel 74
V Ehrenwort im Krieg
VI Feld im Wappen