Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Feld
- 1 Gemarkung (eines Ortes)
- 2 Ackerfeld
- -- Teil des Ackerlandes bei Dreifelderwirtschaft
- 3 Stück Land
- 4 offenes Feld, Heide
- 5 abgesonderter Bezirk für Aussätzige
- 6
- 7 über Feld auswärts
- 8 ob Fehlde? oder ferde, Gefährde?
II Platz
IV bergmännisch: Grubenfeld, "freies Feld, wo noch kein Berg oder Stollen gemessen ist und kein Freischürfer ansitzt, also für den Bergbau noch freies Arbeitsgebiet" Jelinek 799
- -- Alter im Felde "der vorzügliche bessere Anspruch auf Verleihung eines bestimmten Grubenfeldes, welcher einem von mehrern Findern oder Muthern zusteht" Veith,Bergwb. 16
- -- in das Feld vorrücken "einen Grubenbau (die Feldstrecke) in einer weiteren Ausdehnung der Länge nach forttreiben" Scheuchenstuel 74
- -- Feld vor sich haben "ein zu einem Bergbau geeignetes Terrain zu seinem Bergbaubetriebe besitzen" Scheuchenstuel 74
V Ehrenwort im Krieg
VI Feld im Wappen
Artikel danach:
Feldächter
Feldacker
Feldanleite
Feldansaat
Feldarbeit
Feldart
Feldartikel
Feldbächlein
Feldbann