Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Feuer
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Fetzen
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feucht
Feuchtschau
feudum
III Herdfeuer
- 1
- -- luftiges, gut brennendes Feuer aus dürrem Holz
- 2 wohnhaft sein, mit eigenem Haushalt
- 3 rechtlos machen durch Auslöschen des Herdfeuers (aquae et ignis interdictio)
- 4 zur Nachtzeit, wenn das Feuer zusammengerecht und mit Asche bedeckt ist
- 5 Besitzergreifen durch Herdfeuer
IV Hüttenfeuer, Schmelzofen
V Heizung
- 1 Todesstrafe
- 2 Strafe an Toten
- 3 Tortur
- 4 Gottesurteil, Gehen über glühende Pflugscharen