Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Finger
- 1
- 2 Maße
- 3 Strafe
- a abschlagen
- b abschaben; Daumen und Zeigefinger, die bei der Weihe gesalbt worden waren, werden leichthin abgeschabt
- c ansengen
- 1 Schwur
- a
- b berühren
- c ausstrecken
- 2 deuten, erheben
- 3 greifen; lange/krumme Finger machen stehlen
- 4
- 1 Ring
- 2 Sippe
- 3 übertragen auf ein anderes Körperglied