Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fladengericht

Fladengericht

das Gericht "hieß so von den kuchen, welche die gemeinde auf bestimmten jahrstag für richter und schöffen darbrachte GrRA.4 II 460
  • "Das Währungs- und Fladengericht war ein rein abteiliches und wurde unter Vorsitz des Schultheißen ... zu Seligenstadt ... järlich zweimal an den Centgerichtstagen ... gehalten ... die Abtei hatte hiervon Gebühren zu ziehen" 
    oJ. Steiner,Seligenstadt 147