Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freiheitsbaum

Freiheitsbaum

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in der französischen Revolution als Freiheitszeichen gepflanzter Baum, oft Pappel
vgl. Freibaum
  • durch die französische generalität ... bei errichtung des freiheitsbaumes ... abgelesen
    1792 Müller,SWendel 110
  • der freiheitsbaum wird [bei der Neuaufstellung] durch bürger hesiger stadt getragen werden
    1795 Müller,SWendel 128
  • freiheitsbaum [sollte aus zwei jungen Eichen und einer Pappel bestehen, die der Bürger P.C. mit einem Geländer schützen sollte]
    1798 Müller,SWendel 146
  • [die italienische Pappel heißt in Pennsylvanien noch] freiheitsbâm 
    oJ. Lambert,Pennsylv. 58
  • Becker,Pfalz Abbildung 149
  • Heckscher,VkHann. 80
  • ZweibrückenUB. 234f.