Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freimann
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Freimachung
Freimagd
I freier Mann
II Scharf-, Nachrichter, Henker
III Abdecker
IV Vagabund
- -- "ein Mann, der die Gesetze nicht achtet"
V Brautwerber, Beistände der Brautleute; "beide Verlobungszeugen heißen freimann, im engeren Sinne ist freimann aber nur der Brautwerber des Bräutigams"
VII "häufig ist die wahrsagende Person der Freimann oder Freiseher, welchr irgend etwas zu sehen bekommen muß, was der Dieb zweifelsohne berührt hat, z.B. die Brieftasche" Groß,UR.6 I 545
VIII militärisch: Urlauber