Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freischule
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I unentgeltliche (Volks-)Schule
II "Schule, deren Besuch (im Gegensatz zur öffentlichen Schule) freigestellt ist, Privatschule" F.G. Leonhardi, Erdbeschreibung der churfürstlich- und herzoglich-sächsischen Lande II3 (Leipzig 1803) S. 669