Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fürsorge
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Vorsorge
- wohin oder wem ihn der vatter samt seinem antheil in seine fürsorge und administration befehlen würde1627 BöhmLO. O 13Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)