Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fußstapfe

I wie neuhochdeutsch
II im Fußstapfen auf der Fußspur, das heißt sogleich
IV in jmds. Fußstapfen stehen, treten u.ä.: an jemandes Stelle treten
  • 1 in der Erbfolge
  • 2 beim Kauf
  • 3 die gleiche Strafe erleiden
    • a bei unrechter Beschuldigung
    • b bei Rache für die Bestrafung eines Verbrechers
    • c bei Flucht des Verbrechers
V einem Beispiel folgen