Fußsteig
Fußsteig
bdv.:
Steig (I)
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der landweg ... schal twe wagenwege und drei voetstige breit seinvor 1531 RügenLR. Kap. 4 § 5 Textarchiv: RügenLR. Kap. 4
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daß ein jedlicher als weit ... sein hofstatt geht ..., den fues- oder gehsteig bessert1550 JbMittelfrk. 56 (1909) 106
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ordnet ..., das ein fußsteig dry ... statschuch preit sein soll1552 Amberg(Schenkl) I 104 Faksimile
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unter die felddienstbarkeiten gehört ... der fußsteig oder durchgang1756 CMax. II 8 § 11 Faksimile (Abschnittsbeginn)