Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gabrodel
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I
amtliche Teilungsurkunde
- der weiber zugebracht heirat- und erbgut, zusamt der ihnen versprochenen morgengab, schmuck und halben gab, so durch authentische inventaria, teilblanken, heiratscontrakt, gabrödel und andere instrumenta verificiret werden kann1773 SchweizId. V 122Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
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