Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gabrodel

Gabrodel


I amtliche Teilungsurkunde
  • der weiber zugebracht heirat- und erbgut, zusamt der ihnen versprochenen morgengab, schmuck und halben gab, so durch authentische inventaria, teilblanken, heiratscontrakt, gabrödel und andere instrumenta verificiret werden kann
    1773 SchweizId. V 122
II in Basel noch heute der Wunschzettel der Brautleute, der bei Verwandten und Freunden umläuft