Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gebrechenbuch

I Buch auf der Rentkammer, in welchem die Abweichungen (Gebrechen) der einzelnen Rechnungsposten von den Rechnungsbelegen bei der Abrechnung der lokalen Finanzbeamten des Landes eingetragen wurden
II Buch über Mängel und deren Abstellung