Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gebühr
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(Gebstuhl)
Gebtag
gebuchelt
(gebuchen)
Gebücke
gebuggean
II Zahlung, Leistung, die man bekommt oder verrichtet
- 1 Steuer, Abgabe
- 2 Zins
- 3 Gefälle, Vergütung
- 4 Taxe, Lohn
- 5 Sold
- 6 Aufnahmegebühr
- 7 sonstige Leistungen
III Wert, Betragshöhe
IV was einem zukommt
- 1 zuständiger Anteil
- 2 obrigkeitliches Recht
- 3 Verdienst nach Rang und Leistung
- 4 Verdienst bei Vergehen, gebührende Strafe
V was sich (zu tun) gebührt
- 1 Gewohnheit(-srecht), Billigkeit, Gesetz
- 2 Amts-, Standes-, Berufspflicht; Ziemlichkeit
- 3 Zahlungs-, Leistungspflicht
- -- gebührliche Pflege des Viehs
VI formelhaft: vor gebür und ungebühr auf jeden Fall