Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Geding(e)
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I althochdeutsche Glossen
- 1 (Gerichts-)Versammlung verschiedenster Art; insbesondere das (ländliche) Jahrgeding
- 2 Prozeß, gerichtliche Auseinandersetzung
- 3 Termin, Rechtsfrist
- 4 Klage, Berufung
- 5 gerichtliches Erkenntnis
- -- strafbare Sache
- 6 Gerichtshof, -stätte
- 7 Gerichtsbezirk
- 8 Paarformeln
- 9 mit adjektivischem Attribut:
- a zur Bezeichnung des ungebotenen Dings
- b tägliches Geding
- c sonstige nähere Bezeichnungen: erbar, ehrsam, geschworen, unparteiisch, nieder, gehegt, versamt, niedergesetzt, sitzend
- d veirlich gedinge
- 10 in Verbindung mit Verben:
III Übereinkunft (rechtlicher Art) und deren Ergebnis; Bedingung, Abrede
- 1 mit verschiedenem Inhalt
- 2 über Güter
- a allgemein
- b im Eherecht
- c (auf Vertrag beruhende) Anwartschaft auf ein Gut, Lehen
- -- benanntes Gedinge Anwartschaft auf ein bestimmtes Lehen
- d Leibgedinge
- -- übertragen ins Religiöse: festgesetztes Erbteil
- e Nutzung eines Gutes
- -- Mietswohnung
- 3 bei Geldgeschäften
- 4 (über) Abgabe, Zins
- 5
- a (über) Lösegeld, Entschädigung, Brandschatzung
- -- Bezirk, für den Brandschatzgeld gezahlt wurde
- b (über) Buße
- 6 Aufnahmebedingungen
- 7 Dienst, Arbeit(-vertrag, -verhältnis, -lohn)
- a allgemein
- b (Vertrag über) Akkordarbeit, Stücklohn; insbesondere im Bergbau
- c in Verbindung mit Verben
- 8 Grundhörigkeit
- 9 Abmachung öffentlich-rechtlichen Inhalts; insbesondere auch politischer, militärischer Vertrag
- 10 Satzung, Gesetz
- 11 Bestimmung, Befehl
- -- übertragen ins Religiöse: Gottes Wille
- 12 Beispiele für den Sprachgebrauch mit adjektivischem Attribut
- 13 im Sprichwort