Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenfrage

Gegenfrage

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I
  • soll demjenigen, der sich beschwert zu sein vermeinet, frei stehen, ob er nach erlagtem bescheide seine beschwer innerhalb 10 tagen in eine ordentliche frage, desgleichen auch das gegentheil seine gegennothdurft in eine gegenfrage bringen wolle
    oJ. DWB. IV 1, 2 Sp. 2248
II
  • kan ... dein feind wider dich kein zeugnuß geben ..., allein ist die gegenfrag, ob sie dir nicht purgationem canonicam ... auftragen können
    1670 Abele,Unordn. I 67f.