Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegengewicht

Gegengewicht

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I amtliches Kontrollgewicht
  • es sollen alle craehmer ..., welche alhier zu Gera feil haben, ... ihr gewicht, ellen und maaß in wirthen haben, nach der stadt gegengewichte, -ellen, und -maaß
    1658 GeraStR. 181
II Gegenstand vom gleichen Gewicht
  • welcher goldschmid edelgestein in gold versetzen will, der soll allwegen demjenen es zuesteet, von dem stein ein gegengewicht geben
    1546 FreiburgZftO. 32
unter Ausschluss der Schreibform(en):