Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenklage
Artikel davor:
Gegenjagen
Gegenjager
Gegenkaiser
Gegenkauf
Gegenkäufel
Gegenkaufmann
Gegenkerb
Gegenkerbholz
Gegenkerbzettel
Gegenklagde
Gegenklage
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Klage, die der Beklagte gegen den Kläger bei dem gleichen Gericht erhebt
- gestenen sie den clegern irer clagen gar nit ... und prachten alspaldt darauff fur ir gegenclag1486 Bruchsal 869Faksimile (ca. 210 KB)
- ist ... nit not das dieselb gegenclag ... anhenngig sey, sonnder es mag derselb inwoner gegen dem gaßt ain ... frembde clag fürwenden1520 BairGO. Tit. 6, 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wil ... der antworter wider den kläger sein gegenklag fürbringen, das sol er ... recht zu thun haben1534 Mainz/MainzUGO.(Saur) 7r
- will der antwurter sein gegenklag fürbringen, das soll er vor oder alsbald nach befestigung des kriegs ... zuthun fug habenWürtLR. 1555 S. 47Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- so der beklagt in acht odder bann were, hat sein gegenklag nit statt1558 Gobler,StatB. 17Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1553 - in DRQEdit
- wann ein außlender in diesem landt claget, so soll er die gegenclag ... in dem landt auch ausstehen1573 NÖLTfl. I S. 18Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- mag der antwurter ... sein verantwortung oder gegenclag ... einbringen1575 WürtLändlRQ. I 695Faksimile (ca. 53 KB)
- reconuenirn ist so einer gegen einem andern ein gegenclage thutRWB. Hschr. 2. Hälfte 16.Jh. 6
- falls ... der beklagte ... ausreden nicht hat ..., so muß er solches ... auf jeden punkt ... antworten, auch dafern er eine gebührende gegenklage hätte, solche zugleich mit anführen1727 PreußSeeR. X 18
- der kläger ... ist dem beklagten in der nach- oder gegenklag zu antworten verpflichtet1752 Greneck 31Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
--
Paarformeln
- es soll söllich reconuencion und widerrecht vor befestigung des kriegs beschehen, es were dann das sich der verantwurter ... bezewgt het, so möcht er sölliche reconuencion und gegenclag thun baldt nach befestigung des kriegsNürnbRef. 1503 VI 9Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- vom widerrechten vnd gegenclagenLayensp. 1509 L 6vFaksimile - in DRQEdit
- recognition und gegenklagNotariat 1565 Bl. 128rFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von reconvention oder gegenklag1570 Cölner Reformation/KölnStat. I 161Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß er rechtmessige gegenklag und forderung ... zu dem kläger hettePreußLR. 1620 I 28 § 1
- gegenklag (reconventio)1688 Beckmann,Idea 173Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der kläger ... ist dem beklagten in der nach- oder gegenklag zu antworten verpflichtet1752 Greneck 31Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- von der gegenclag oder vom gegenrechten1912 Wolff,GerichtsverfHochstAugsb. 336