Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindevorsteher

I Mitglied eines Ortsvorstandes oder Ortsgerichts, Dorfgeschworener
II Vertreter der weiteren Bürgerschaft dem Rate gegenüber
III in den württembergischen Brüdergemeinden der sonst Schultheiß genannte Ortsvorstand
IV Leiter einer sich über mehrere politische Gemeinden erstreckenden Allmendgenossenschaft