Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Genüge
Artikel davor:
Gense
Genuer
Genuerschilling
genug
Genugbacken
(genugbeschehen)
Genugbeschehung
Genugbuße
genugbüßen
Genügde
I Befriedigung, vollständige Leistung
II insbesondere Genüge geschehen, tun, machen
- 1 jemanden zufrieden stellen, ihm Recht tun
- 2 einem Urteil usw. entsprechen, nachkommen
- 3 sich begnügen, zufrieden geben
- 4 ausreichend
Artikel danach:
genügen
Genuggestehung
genughaft
genughaftig
genügig
genüglich
Genüglichkeit
Genügnis
genugsam