Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsgebrauch

Gerichtsgebrauch

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  • der R. seie dem H. nach ordnung und gerichtsgebrauch verkhünden zue lassen schuldig
    1561 EderRel. I 166
  • der gerichtsgebrauch zählt bey abtretungsfällen die verwandtschaftsgrade
    1604 SolothurnStR. 218
  • also het es wegen der halben liquiden schulden bey dem ... eingeführten gerichtsgebrauch sein verbleiben
    1714 CAustr. III 754
  • so wird von einigen zu den gewohnheiten gesetzt der sogenannte stilus curiae oder gerichtsgebrauch 
    1727 Leu,EidgR. I 38
  • DWB. IV 1, 2 Sp. 3666
unter Ausschluss der Schreibform(en):