Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): geruecht/Gerücht

zu rügen oder zu richten ?

Gerücht

, Gerüfte
I Hilfegeschrei, Klagegeschrei
  • 1 Zetergeschrei von Opfer oder Zeugen einer Straftat; zur Herbeirufung von Tatunbeteiligten als Helfer und Zeugen zum Beweis einer handhaften (II) Tat sowie zur Verfolgung des Täters; dem Gerüfte ist bei strenger Strafe Folge zu leisten; Ankläger und Zeugen haben das Gerüfte bei der Anklage des Täters vor Gericht zu wiederholen
  • 2 Feindes-, Feueralarm
II Feldgeschrei
III mündlich verbreitete Nachricht, Gerede
  • 1
    • -- Anschuldigung
  • 2 Ruf, Leumund
    • a guter Ruf
      • -- mit Adjektiv
    • b schlechter Ruf, Kränkung des guten Namens
      • -- mit Adjektiv
IV Befehl, Vorladung, (öffentliche) Bekanntmachung
V Aufruhr
  • -- Unruhe