Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewalthaber
Artikel davor:
Gewaltfuhr
Gewaltführer
Gewaltgebender
Gewaltgeber
Gewaltgebung
Gewaltgeld
Gewaltgericht
Gewaltgeschehen
Gewaltgraben
gewalthaben
Gewalthaber
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Bevollmächtigter, Stellvertreter bei allerlei Rechtsgeschäften und im Rechtsgang
- ein volmächtiger genugsamer gewalthaber für dye obgenanten geschäfftherrn1463 MBoica XIX 308Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- alls gwallthaber siner miterben1484 FreiburgHlGeistUrk. II 383Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Stuttgart
- des c[onuents] ... volliger gewallthaber1487 Indersdorf II 142 (nr. 1448)Faksimile (ca. 379 KB)
- volliner gewalthaber1488 VorarlbAgrU. 107
- one ... willen derselben besitzer oder irer volkomenen gewalthaber1495 ErfurtFreizins 320Faksimile (ca. 75 KB)
- dem geballthaber der von V.1496 Indersdorf II 207 (nr. 1662)Faksimile (ca. 369 KB)
- ein ieder durch sin gewaltshaber1503 FreiburgÜStB. 71
- zcu seynem vollkomenen gewalthaber adder mechtiger erwelt1503 PosenStB. I 305Faksimile - in Google Books
- es sein manigerlay gewalthaber namen, etlich werden gemainlich zu latein procuratores, die auß gebem gewaltt ains andern sachen ... handlenLayensp. 1509 B 4rFaksimile - in DRQEdit
- sobald der angeklagt zu gefengknuß angenommen ist, soll der anklager oder sein gewalthaber mit seinem leib verwart werden1532 CCC. 12
- der klaeger sal ... durch sich selbst ader einen erbaren genugksamen gewalthaber seine sachen ... erzehlen1550 OlmützGO. 5Faksimile (ca. 150 KB)
- alls beuelch vnd gewalthaber seines ... brueders1560 Indersdorf II 292 (nr. 1993)Faksimile (ca. 368 KB)
- an den schuldener oder sine gwald haber1570 ObwaldenLB. 75
- Caroll Vasolt, der rechten doctor, als gewalthaber Sigmunden von Egloffsteins1610 GeöArch. I 3 S. 66
- dass ein gewalthaber oder bestellter schaffner ... nicht wider seinen willen verbunden seye bürgschaft zu leisten1696 Tessin/ZSchweizR.2 29 (1910) 162
- damit ... jeder gewalthaber bey der kaufmannschaft bekannt sein möge, ... solle der principal seinen gewalthaber in ein ... hierzu gewidmetes buch ... einzeichnen1742 Siegel,CJCamb. I 320Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- soll durch den obristen und die rittersbrueder under dem offertorium durch ir yeden, so gegenwirtig ist, auch durch die gewalthaber der abwesenden ain stuck golds geopfert werdenoJ. GoldVließO./MittGMus. 2 (1887/89) 196
II
Vertreter einer Herrschaft, einer Obrigkeit
- die von ainem vogt oder sinen gewalthabern gesetzt werdent1466 GrW. V 149Faksimile (ca. 281 KB)
- ein meier oder sonst ein huober oder gewalthaber1482 Burckhardt,Hofr. 125Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ir volmechtig anwelt und gewalthaber1487 SGallenOffn. II 48Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- als volmechtig botten und gewalthaber1494 ArchSchweizG. 3 (1844) 307Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- die gewalthaber herzog Friderichs1509/16 GörlitzRatsAnn. I/II 401Faksimile - in Google Books
- gewalthaber oder verweser der amtleut1515 Reyscher,Ges. XII 25Faksimile - in Google Books
- raethe und gewalthaber1516/1610 KärntLHdf. 149Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- des heyligen reichs frey und reichstet gesanten bottschaften und gewallthaber1530 RTAugsbUB. II 97Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- durch unsere vollmechtige gesandten und gewalthabere1560 GrW. V 735Faksimile (ca. 293 KB)
- gewalthaber einer gemeyn (syndicus) ist einer, der von einer gantzen gemein ... zu einem verweser, procurator oder gewalthaber gesetzet wirt1565 TeutschForm. 7
III
Vorsteher einer Gemeinde, Gemeinde-Beigeordneter
- amman V. ... als gewalthaber im Reintal1530 SGallenGemArch. 176
- ainem dorfmaister nit mer als zween gewalthaber neben dem eschehei zue geben1644 Tirol/ÖW. III 70Faksimile (ca. 51 KB)
- sullen die gewelthaber der gemeinen von M. ein pletz wisenoJ. GrW. III 786Faksimile (ca. 244 KB)
- Tirol/ÖW. V 1100
Faksimile (ca. 57 KB)
--
Säckelmeister
- SchweizId. II 927
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
IV
Inhaber der Gewalt, der sie jedoch als Vollmacht weitergibt
- gepürt sich mit nämlichen ausgedruckten worten sölichen ayde der geuärde in des gewalthabers seele zeschwören in den gewalt zu setzen1520 BairGO. Tit. 5, 16Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit