Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewette
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Gewestbuch
Gewet
- 1 das an die Obrigkeit gehende Strafgeld (im Gegensatz zu der an den Geschädigten zu zahlenden Buße)
- -- im Sprichwort
- 2 übertragen auf die Stelle, die die Gebühr empfängt (Gericht, Polizei); "das Gewett" als Unterschrift auf den öffentlichen Verbotstafeln in Warnemünde
- 3 Abgabe, insbesondere Lehnsware
- 4 allgemein Kosten
II Schuldversprechen mit Einsatz
III Wette im heutigen Sinne
IV Machtvollkommenheit