Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Haar
(Kopf-)Haar
I Haartracht
- 1 des Geistlichen
- 2 der (über Notzucht) klagenden Frau
- 3 im Haar gehen unverheiratet sein
- 4 der Bauern
II bei Verletzungen
- 1 als Ziel eines tätlichen Angriffs
- 2 zur genauen Umschreibung der Wundstelle
- 3 bei erlaubter Selbsthilfe
III bei Strafen
- 1 bei Schandstrafen
- 2 Haut und Haar als Bezeichnung einer Körperstrafe, die im Verlust des Haares und in Schlägen besteht, oft als mildere Strafe (zB. bei Schwangerschaft der Täterin); im Lateinischen: pro pelle et capillis 12. Jh. Bayern/GrW. VI 126, cutis et capilli, crines, corium
IV beim Schwur
V als Leibzeichen (I)
VI besondere Redewendungen
- 1 Haar um Haar
- 2 von den Haaren bringen ums Leben bringen
- 3 das Haar aneinander binden sich in Streit verwickeln
VII für Vogelschlingen