Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haarpuderstempel

Haarpuderstempel

vorgeschriebener Stempel auf den Rollen und Säckchen, in denen der Puder verkauft werden mußte
  • die haarpuderstempel werden nach den dreien gattungen des haarpuders unterschieden sein
    1785 HdbchÖstGes. VIII 243