Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halbhöfnerstelle

Halbhöfnerstelle

  • "die Braut heirathet zu dem Bräutigam auf seine ihm nach dem Anerbenrechte zustehende elterliche Halbhöfnerstelle" 
    1835 Kück,Lüneb. 161