Halmheu
Halmheu
aus Getreidehalmen gewonnenes Viehfutter
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den zehntbestehern ist von allen zehntpflichtigen stücken, wo halme höher als einen schuh gelassen und nachwärts als halmhew abgehauen werden, der zehnten von diesem halmhew zu entrichten1749 SchweizId. II 1818 [Anmerkung ebd.: "da der Zehnten vom Getreide mit Inbegriff der Halme oder des Strohs zu entrichten war, so handelt es sich um Unterdrückung eines betrüglichen Kniffs der Zehntpflichtigen"] Faksimile