Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handelszettel

Handelszettel

  • handelszettel sind wechselähnliche zahlungs-zusagen unter handelsleuten oder wegen handelsgeschäften ausgestellt, die ... mit der absicht geschehen, nicht den förmlichkeiten und der strenge der wechsel zu unterliegen
    BadLR. 1809 Anh. Satz 190
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