Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Handtreue

eine mit Handschlag geleistete Versicherung
I Verpflichtung verschiedener Art
II insbesondere Eheversprechen und die bei diesem vom Bräutigam der Braut (oder umgekehrt) gegebene Gabe
III eidliche oder eidesstattliche Wahrheitsversicherung