Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haupt
I menschlicher Kopf
- 1
- a verwunden
- b abschlagen
- c Haupt verlieren, Haupt um Haupt und dergleichen übergehend in die übertragene Bedeutung Leben
- 2
- 3 zwischen Haupt und Bottich (Körper) durchgehn zum Zeichen, daß man durch die Hinrichtung gesühnt ist
- 4 Eid schwören auf das Haupt
- 5
- 6 als Pfand setzen
- 7 verschiedenes
- 8 jemanden vor sein Haupt bieten ihn persönlich vorladen
- -- zu Haupte sprechen jemandem ins Gesicht sprechen
- -- das Haupt in den Schoß legen sich unterwerfen
- 9 Metallkopf (als Buße)
II Tierkopf
III übertragen
- 1 Personen
- a
- -- weiter übertragen für Zins
- b bei Erbteilungen; zur Bezeichnung des einzelnen Menschen im Unterschied zum Stamm
- 2 insbesondere
- a politisches (bzw. geistliches) Oberhaupt
- -- als Glieder des Rates in Riga:
- -- graue Häupter, weiße Häupter: lt. Gutzeit die ältesten der großen Gilde in Riga
- -- rote Häupter ein Zusammenschluss von Kaufmannsgesellen in Riga, vielleicht genannt nach roten Bändern im Haar und auf dem Hut, die sie zu best. Anlässen tragen; vgl. auch unter rot (IX 2)
- -- schwarze Häupter Gesellschaft der (bürgerlichen) Kaufleute, Schwarzhäupter
- -- in bildlicher Sprache
- b (militärischer) Anführer
- c Hauptschuldiger
- d Familienoberhaupt
- e Vorfahre
- 3 für eine übergeordnete Stelle
- a gerichtliche Oberbehörde
- -- Haupt holen obergerichtlichen Rechtsspruch einholen
- b Hauptstadt, Vorort
- 4 Rechtsstand
- 5 Sachen
IV Hauptsumme, Kapital
V formelhaft über Haupt und Bogen in Bausch und Bogen