Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptmannschaft
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Hauptmannsfähnrich
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Hauptmannsgemeinde
Hauptmannshandel
Hauptmännin
Hauptmannskammer
Hauptmannsperson
Hauptmannsplatz
I Amt eines Hauptmanns
- 1 Verwaltung eines Gebietes (Schloß oder Burg, Stadtbezirk und dergleichen)
- -- in Livland die Oberdirektion der königlichen Güter mit der dazugehörigen Patrimonialgerichtsbarkeit
- 2 militärisch
II das Gebiet oder der Verwaltungsbezirk, der einem Hauptmann (II 1) unterstellt ist
- -- im Deichwesen der Deichanteil eines Dorfes, für dessen Deichpflichtige der Hauptmann (II 6 b) die Aufsicht über die Instandhaltung des Deiches hat
- -- im Land Salzburg und im Unterinntal auch Bezeichnung für Gemeinde
III im Heerwesen
- 1 Abteilung, die einem Hauptmann (VI 1) untersteht
- 2 insbesondere Reichsaufgebot
IV wohl irrig für Kaufmannschaft (I) (Handelsware)